Kosten
Frau Adriana Weiss erstellt dem Patienten vor Therapiebeginn einen Heil- und Kostenplan über die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten. Die Abrechnung erfolgt nach der kassenärztlichen Gebührenordnung (BEMA) oder der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte, Kieferorthopäden und Ärzte (GOZ/GOÄ). Zusätzlich zum Honorar werden noch Labor- und Materialkosten in Rechnung gestellt.
Je nach Schweregrad der Erkrankung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten. Bei privaten Krankenversicherungen sind die erstattungsfähigen Leistungen abhängig vom vertraglich vereinbarten Tarif, wobei einige Versicherer nur die Kosten bei Kindern und Jugendlichen, nicht aber bei Erwachsenen übernehmen.
Zahn- oder Kieferfehlstellungen werden je nach Behandlungsbedürftigkeit in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen eingeteilt. Liegt ein nur niedriger Schweregrad der Fehlstellung vor und es erfolgt die Einteilung in Stufe 1 oder 2, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen hierfür keine Kosten.
Da die Höhe der erstattungsfähigen Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen sowohl bei den gesetzlichen als auch bei den privaten Krankenkassen unterschiedlich geregelt ist, sollte sich jeder Patient im Vorfeld konkrete und verbindliche Informationen seines Versicherers einholen.
Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung
Wenn die kieferorthopädische Maßnahme erfolgreich war und hierüber eine Bestätigung durch den Behandler vorliegt, erhält der Patient seinen Eigenanteil von der gesetzlichen Krankenkasse zurück. Dieser liegt in der Regel bei 20 Prozent, reduziert sich jedoch bei zwei zeitgleich behandelten Geschwistern auf 10 Prozent.
Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Eigenanteil zurückzuerstatten, wenn der Patient nachweislich nicht oder nicht in ausreichendem Maße an der therapeutischen Maßnahme mitgearbeitet hat.
Mehr Informationen erhalten Sie in den Kapiteln Zahnspangen, Retention und Professionelle Zahnreinigung