Behandlungsbeginn
Grundlage für den Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Maßnahme in der Praxis von Adriana Weiss bildet der Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung.
Eine Therapie kann zwar bereits ab dem vierten Lebensjahr begonnen werden, erfolgt in der Regel jedoch in der zweiten Phase des Zahnwechsels, das heißt im Alter zwischen acht und neun Jahren. Kieferorthopädische Behandlungen mit festsitzenden Apparaturen finden meist erst dann statt, wenn der Höhepunkt des Kieferwachstums erreicht ist, was bei Mädchen zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr und bei Jungen etwas später der Fall ist.
Unfallbedingte Zahn- und Kieferverletzungen oder ästhetische Beeinträchtigungen durch Zahnfehlstellungen oder -verschiebungen können auch eine kieferorthopädische Korrektur bei Erwachsenen erforderlich machen.
Wenn bei einer jährlichen zahnärztlichen Routinekontrolle eine Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers festgestellt und der Patient an unsere Praxis für Kieferorthopädie in Frankfurt überwiesen wird, entscheidet Frau Adriana Weiss nach sorgfältiger Anamnese über die weiteren erforderlichen Maßnahmen.